ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN                 KELLER GmbH, Deutschland

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Allgemeine Verkaufsbedingungen der KELLER Gesellschaft für Druckmesstechnik
mbH - e-Shop Keller

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen
der KELLER Gesellschaft für Druckmesstechnik mbH, Schwarzwaldstr. 17, 79798 Jestetten,
Deutschland, und dem Kunden.

(2) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der
vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt und von uns
nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen die
Lieferung vorbehaltlos durchführen.

(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Registrierung

(1) Um Waren aus dem Sortiment unseres Web-Shops kaufen zu können, ist zunächst eine
Registrierung unter dem Button „Anmeldung“, dort „Neu Kunde“, erforderlich. Die
angegebenen Daten werden in unserer Kundendatenbank gespeichert und automatisch in
Folgebestellungen eingefügt. Der Kunde hat für die Aktualität seiner Daten Sorge zu tragen,
Einsichtnahme und Änderungen bzw. Löschungen können Online unter „mein
Konto“ jederzeit vorgenommen werden.

(2) Verkäufe über unseren Web-Shop finden nur an Unternehmer, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder an öffentlich-rechtliche Sondervermögen statt, wir behalten uns vor,
im Rahmen der Erstregistrierung entsprechende Belege, wie etwa Auszug aus dem
Handelsregister / Gewerberegister, vom Kunden anzufordern.

(3) Für die Kundenregistrierung sind folgende Angaben erforderlich: Vollständiger
Firmenname, vertretungsberechtigte Person(en) bzw. Vor- und Nachname des Firmeninhabers,
Firmenanschrift, Name und Funktion der die Registrierung durchführenden Person, eine ggf.
abweichende Lieferadresse, Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls
vergeben), Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse.

(4) Der Kunde registriert sich mit einem Benutzernamen und einem von ihm gewählten
Passwort. Der Benutzername und das Passwort sind stets geheim zu halten, dürfen Dritten
nicht mitgeteilt werden und sind gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Für den
Missbrauch des Benutzernamens und des Passwortes und eines daraus etwaig folgenden
Schadens ist der Kunde verantwortlich.

§ 3 Bestellablauf – Unterlagen - Pflichten des Kunden - Vertragsabschluss

(1) Die Präsentation unseres Sortiments auf unseren Internetseiten stellt kein bindendes
Angebot unsererseits dar.

(2) Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten die in den zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Datenblättern aufgeführten Parameter. Diese dienen lediglich der
Produktbeschreibung und stellen keine Beschaffenheits- oder anderweitige Garantie dar. Sie
stellen branchenübliche Näherungswerte dar. Für das gewünschte Zusammenwirken der
Kaufsache mit anderen Komponenten und in Geräten und Anlagen ist der Kunde zuständig.
Er hat die Eignung der Kaufsache für die geplante Anwendung vor Übernahme und
Anwendung selbständig und in eigener Verantwortung zu prüfen. Der Kunde hat sich über die
Verwendungsmöglichkeiten der Kaufsache zu informieren.

(3) Eine Bestellung durch den Kunden kann nur abgegeben und an uns übermittelt werden,
wenn der Kunde vorab durch Anklicken des Buttons "AGB akzeptieren" unsere vorliegenden
Verkaufsbedingungen akzeptiert.

(4) Mit Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“, gibt der Kunde ein verbindliches
Angebot zum Kauf der in seinem Warenkorb befindlichen Ware ab.

(5) Vor dem Absenden des Angebots kann der Kunde den Inhalt des Warenkorbes sowie
die Bestelldaten jederzeit einsehen, ändern oder löschen.

(6) Der Kunde erhält hiernach eine automatisch generierte Eingangsbestätigung, welche
ausdruckbar die Angebotsdaten des Kunden nochmals wiedergibt. Diese automatisch
generierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden durch
uns dar.

(7) Der Vertrag kommt erst durch unsere Annahmeerklärung zustande. Wir sind
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden auf Vertragsschluss innerhalb
von 2 Wochen ab Zugang bei uns durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch
Zusendung der Ware innerhalb dieser Frist anzunehmen.

§ 4 Preise – Versandkosten - Zahlung

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich unsere ausgezeichneten
Preise in Euro ab Werk, zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und
ausschließlich Verpackung. Bei Auslandslieferungen wird die Umsatzsteuer berechnet, sofern
diese anfällt.

(2) Die Kosten des Versands werden gemäß unserer Versandkostenliste gesondert
in Rechnung gestellt. Die in der Versandkostenliste angegebenen Gebühren enthalten neben den
Versandkosten auch eine pauschale Gebühr für die Verpackungskosten (§ 6 Abs. 2).

(3) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse, Rechnung oder Kreditkarte, im Falle
bestimmter Länder - Länderliste hier einzusehen - ausschließlich gegen Vorkasse oder
Kreditkarte. Bei Lieferungen gegen Rechnung ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit einer
Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen uns
zustehenden Rechte – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8
Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
unbestritten, durch uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur aufgrund eines Gegenanspruches aus dem
gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 5 Lieferzeit – Teillieferung

(1) Ist von uns eine Lieferzeit angegebenen, setzt deren Beginn die Abklärung aller
kaufmännischen und technischen Fragen voraus.

(2) Wenn der Verkauf nicht auf Rechnung erfolgt, wird die Kaufsache erst mit
Zahlungseingang bei uns versandt.

(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Dies umfasst insbesondere
den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen
Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages behalten wir uns ausdrücklich vor.

(4) Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik oder Aussperrung, unverschuldete
Betriebsstörungen und sonstige unabwendbare, unvorhersehbare und schwerwiegende
Ereignisse, befreien die Vertragsparteien für den Zeitraum der Störung und im Umfang ihrer
Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, sofern eines dieser Ereignisse zu einem
Zeitpunkt eintritt, in welchem sich die betroffene Vertragspartei in Verzug befindet. Die
Vertragsparteien verpflichten sich, hierüber im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich zu
informieren und ihre Verpflichtungen entsprechend den veränderten Verhältnissen nach Treu
und Glauben anzupassen, dies beinhaltet insbesondere die Lieferfristen angemessen zu
verlängern. Dauert eines der Ereignisse länger als 6 Wochen oder wird die von uns zu
erbringende Leistung infolge eines der vorbeschriebenen Ereignisses unmöglich, ist sowohl
der Kunde als auch wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt entsprechend, wenn
eines der vorbeschriebenen Ereignisse bei einem unserer Lieferanten eintritt.

(5) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten
seitens des Kunden, sind wir berechtigt, den uns daraus entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte
bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des
Annahmeverzuges oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Kunden
über.

(6) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Verzögert sich eine Teillieferung, so kann der
Kunde hieraus keine Rechte wegen der übrigen Teilmenge geltend machen, es sei denn, die
Teilerfüllung hat für ihn kein Interesse.

§ 6 Gefahrenübergang – Verpackungskosten

(1) Unsere Lieferungen erfolgen „ab Werk“ (EXW Incoterms 2000), sofern im Einzelfall
mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist. Mit Bereitstellung der Kaufsache, geht die
Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir den Transport durchführen oder
frachtfrei liefern.

(2) Die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die in unserer
Versandkostenliste angegebenen Pauschalen enthalten auch eine Pauschale für die
Verpackungskosten.

(3) Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch des Kunden und nach besonderer
Vereinbarung, insoweit anfallende Kosten trägt der Kunde.

§ 7 Mängelhaftung

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur
Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung)
berechtigt. Voraussetzung für unsere Haftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen
Mangel handelt.

(3) Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten; ausgeschlossen ist eine
Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Kaufsache nach einem anderen Ort als
den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sollte diese für den Kunden unzumutbar sein oder
sollten wir beide Arten der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 BGB verweigern, so ist der
Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften
zurückzutreten (Rücktritt) oder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen (Minderung).
Weitere Ansprüche unterliegen - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs – den in § 8 geregelten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen.

(5) Keine Gewähr wird insbesondere für Schäden übernommen, soweit diese auf folgende
Gründe zurückzuführen sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Verletzung von
Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften durch den Kunden oder Dritte, übliche
Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung, übermäßige
Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, chemische,
elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht von uns zu vertreten sind),
unsachgemäße und ohne vorherige Zustimmung durch uns erfolgte Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte.

(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Ablieferung der Kaufsache. Bei einer Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht hat, tritt Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Verjährungsfrist im Falle eines
Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

§ 8 Sonstige Haftung unsererseits

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(2) Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalspflichten) ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, als solche Pflichten,
die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz und im Rahmen einer Garantie, falls gerade ein von der Garantie
umfasster Mangel die Haftung auslöst.

(4) Im Übrigen ist die Haftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei
Vertragsabschluss, wegen Verletzung von vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten oder
wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB -
ausgeschlossen.

(5) Dieser § 8 gilt entsprechend für den Fall des Aufwendungsersatzes, mit Ausnahme
desjenigen nach § 449 Abs. 2 BGB.

(6) Ein Ausschluss oder eine Einschränkung unserer Haftung wirkt auch im Hinblick auf
die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung ist mit
keiner der vorstehenden Klauseln bezweckt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung verbleibt die
Kaufsache in unserem Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Vertragsverletzungen des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen des
ordentlichen Geschäftsgangs berechtigt; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die
ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer zustehen, bis zur Tilgung sämtlicher
unserer Forderungen ab. Ungeachtet unserer Befugnis die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. Solange
und soweit der Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf ein
Insolvenzverfahren oder ein ähnliches Verfahren gestellt ist und keine Zahlungseinstellung
vorliegt, verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen. Tritt einer der
vorbezeichneten Fälle ein, können wir verlangen, dass uns der Kunde die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, die zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern die Abtretung
bekannt gibt.

(3) Auf Verlangen des Kunden werden wir nach unserer Wahl die uns zustehenden
Sicherheiten insoweit freigeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20% übersteigt.

(4) Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht eines ausländischen Bestimmungslandes,
falls dessen Recht zur Anwendung gelangt, in der vorstehenden Form nicht wirksam oder
bedarf die Wirksamkeit einer Registrierung oder sonstiger weiterer Maßnahmen, so ist der
Kunde verpflichtet, an Maßnahmen zur Begründung eines nach dem Recht des
Bestimmungslandes wirksamen Eigentumsvorbehaltes oder einem entsprechenden
Sicherungsmittels mitzuwirken. Hierdurch entstehende Aufwendungen und Mehrkosten sind
vom Kunden zu tragen.

§ 10 Dokumentationsunterlagen

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen und Daten, gleich
auf welchem Datenträger, behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Jedwede Weitergabe an Dritte bedarf unserer
vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 11 Einhaltung der Gesetze

Bei Export der Kaufsache ist der Kunde verantwortlich für die Beachtung und Einhaltung der
einschlägigen außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen, Verpackungs- und
Zollvorschriften und sonstiger rechtlichen und technischen Bestimmungen seines Landes und,
falls abweichend, des Landes, in welches geliefert werden soll. Der Kunde ist verpflichtet, uns
rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich genaue Angaben zu machen, welche sich aus den
Besonderheiten derartiger Bestimmungen ergeben und die für den Export erforderlichen
Dokumente zu beschaffen.

§ 12 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen
Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts
(CISG) ist ausgeschlossen.

(3) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
(Stand Dezember 2009)

KELLER Gesellschaft für Druckmesstechnik mbH
Schwarzwaldstr. 17 • D- 79798 Jestetten